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Menschenrechte - Absolutes Folterverbot

Das Verbot von Folter und grausamer menschlicher Behandlung ist absolut gültig. Dies bedeutet, dass das Verbot der Folter jeder Gegenleistung mit konkurrierenden Interessen genommen wird und der Staat auch in Krisensituationen nicht davon abweichen kann.

Daher sind die Überlegungen, die zu einer Relativierung des Folterverbots führen, aus humanistischer Sicht nicht akzeptabel.

Der Grund für die absolute Natur des Verbots liegt in der Tatsache, dass Folter in jedem Fall eine Missachtung der immateriellen Menschenwürde bedeutet.

Unser Einsatzgebiet

  • Hilfe für Opfer der Gerechtigkeit
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Verbrechen durch Folter
  • Rechte der Frauen
  • Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Rechte der Kinder
  • Migration / Integration
  • Menschenhandel